Haus am Bomberg

Unsere Pflege

Die Pflege im Haus am Bomberg und die Arbeit mit und am Menschen richtet sich in erster Linie an den sieben Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung aus: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität. Daraus ergibt sich unser Leitbild, nach dem wir jeden Tag handeln und das den Menschen in den Mittelpunkt unseres Tuns stellt. 

Wer lebt bei uns? 

Pflegebedürftige Menschen aller Pflegegrade werden bei uns in der vollstationären Senioreneinrichtung professionell betreut und gepflegt. Der Umfang und die Art der Pflege werden mit den zu pflegenden Bewohner:innen und deren Angehörige besprochen und festgelegt. Bei Bedarf und bei Änderung des Pflegegrades wird die Pflege selbstverständlich der Situation angepasst. Grundsätzlich erhält jeder Bewohnende so viel Pflege wie nötig und so viel Freiraum und Selbstständigkeit wie möglich. 

Gibt es Möglichkeiten zur Selbstbestimmung? 

Die Interessen der Bewohner werden durch den Heimbeirat vertreten, der alle 2 Jahre gewählt wird. Sein Tätigkeitsfeld reicht von der Vertretung der Bewohner nach außen bis zur Mitarbeit bei der Organisation von Veranstaltungen, Ausflügen und z.B. der Speiseplangestaltung.

Wie sieht ein Tagesablauf im Haus am Bomberg aus?

Der Tagesablauf wird in der Heimordnung erklärt und dargestellt. Diese kann in der Einrichtung eingesehen werden. Grundsätzlich stellt dieser Tagesablauf jedoch nur eine Richtlinie dar, um dem Tag Struktur zu geben. Jeder Bewohnende kann über seinen Tagesablauf so weit wie möglich selbst verfügen und ihn nach individuellen Wünschen gestalten. 

Zusätzliche Betreuungsangebote

In der vollstationären Betreuungseinrichtung gibt es ein tägliches Angebot an Beschäftigung. Dazu gehören Angebote wie:

  • Basteln
  • Gedächtnistraining
  • Gymnastik
  • Kegeln
  • Kochen
  • und vieles mehr

Jahreszeitorientierte Veranstaltungen sorgen für weitere Abwechslungen.

Ergänzende Angebote

Die Verwaltung der Einrichtung berät die Bewohner und Ihre Angehörigen in allen administrativen Fragen wie Kostenübernahme, Pflegewohngeldanträge, Kleidergeldanträge etc.
Die Leitung der Einrichtung und die Pflegedienstleitung sind verantwortlich für die Angehörigenarbeit und beraten und unterstützen den Heimbeirat / Heimfürsprecher in seiner Arbeit.